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Franz Haag Kfz-Sachverständiger · Schützenstraße 22 · 87616 Marktoberdorf · Tel: 08342 - 3761

Preise

Die Preise werden nach dem "Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718, 776), das durch Artikel 7 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586) geändert worden ist" berechnet.
 

§ 9 Honorar für die Leistungen der Sachverständigen

100,00 Euro/Std.
 

§ 5 Fahrtkostenersatz

0.30 Euro/km
 

§ 7 Ersatz für sonstige Aufwendungen

Für die Anfertigung von Ablichtungen und Ausdrucken werden 0,50 Euro je Seite für die ersten 50 Seiten und 0,15 Euro für jede weitere Seite, für die Anfertigung von Farbkopien oder Farbausdrucken das Doppelte der o.g. Beträge berechnet.

Für die Überlassung von elektronisch gespeicherten Dateien anstelle der oben  genannten Ablichtungen und Ausdrucke werden 1,50 Euro je Datei berechnet.

 

§ 12 Ersatz für besondere Aufwendungen

Die für die Vorbereitung und Erstattung des Gutachtens erforderlichen Lichtbilder oder an deren Stelle tretenden Ausdrucke 2 Euro für den ersten Abzug oder Ausdruck und 0,50 Euro für jeden weiteren Abzug oder Ausdruck. Für die Erstellung des schriftlichen Gutachtens 0,90 Euro je angefangene 1 000 Anschläge.

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letzte Änderung: 27.05.2014